CRAB Computer
GmbH, Hanauer Landstrasse 316, 60314 Frankfurt am Main
1. Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder
durch die Annahme der erworbenen Ware durch den Kunden zustande.
1.2 Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der
schriftlichen Zustimmung der CRAB Computer GmbH.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software,
gesondertes Zubehör, Installation, und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht
schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar. Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die CRAB Computer GmbH über den Betrag
verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen.
Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungs halber
entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und
Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage
übernehmen wir keine Haftung.
2.4 Nimmt der Käufer die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt,
wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalisierten
Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Im Falle eines außergewöhnlich
hohen Schadens, behalten wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für
die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist die CRAB Computer GmbH
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich, bei einer
Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des
Annahmeverzugs hat der Käufer an die CRAB Computer GmbH Ersatz für die
entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal € 25.- zu
bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der
Kunde nachweist, daß Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.
Im Falle außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor,
diese geltend zu machen.
2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig
festgestellt oder von uns anerkannt.
3. Lieferung, Lieferfrist, Versand, Gefahrenübergang
3.1 Sofern Lieferfristen vereinbart sind, verlängern sich diese gegebenenfalls
um die Zeit, bis der Besteller uns die für die Ausführung des Auftrages notwendigen
Angaben und Unterlagen übergeben hat.
3.2 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen
(z. B. Import- und Exportbeschränkungen ) verursacht werden, sind von uns nicht
zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen
Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
3.3 Mit dem Kunden vereinbarte Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen,
Gefahrenübergang und Gewährleistungs-pflichten als selbständige Lieferungen.
3.4 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
3.5 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird.
Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Der Käufer hat sowohl
offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Transportschäden dem Spediteur
oder Frachtführer unverzüglich zu rügen und anschließend dem Verkäufer
mitzuteilen, um Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen zu können.